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   VG Saarlouis, 04.11.2016 - 3 K 921/15   

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VG Saarlouis, 04.11.2016 - 3 K 921/15 (https://dejure.org/2016,51572)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04.11.2016 - 3 K 921/15 (https://dejure.org/2016,51572)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04. November 2016 - 3 K 921/15 (https://dejure.org/2016,51572)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Niedersachsen, 02.10.2012 - 8 LA 209/11

    Unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention in der

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.11.2016 - 3 K 921/15
    Zunächst gelten ihre Bestimmungen aufgrund der mit Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes vom 21. Februar 1992 erteilten Zustimmung des Deutschen Bundestages (und nach Art. 84 Abs. 1 GG auch des Bundesrates, vgl. BT-Drs. 12/42, S. 5) in der Bundesrepublik Deutschland als innerstaatliches Recht(Vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011 - 1 B 22.10 -, Buchholz 402.242 § 56 AufenthG Nr. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.12.2012 -8 LA 209/11-, juris).

    Die darüber hinausgehende Frage, ob die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland für die Rechtsanwender und Rechtsunterworfenen auch unmittelbar anwendbar sind(Vgl. zur Abgrenzung dieser Frage von der vorausgegangenen Frage der innerstaatlichen Geltung: OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.12.2012 -8 LA 209/11-, juris, m.w.N..), ist im vorliegenden Fall insbesondere mit Blick auf die Bestimmungen in Art. 3 Abs. 1, 12 und 13 UN-Kinderrechtskonvention relevant.

    unterscheidet sich zunächst von den Bestimmungen in Art. 3 Abs. 2 und 3, 6 Abs. 2 und 22 UN-Kinderrechtskonvention, die nicht unmittelbar anwendbar sind, da sie nach ihrem Wortlaut nur Verpflichtungen der Vertragsstaaten begründen und diesen einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen im innerstaatlichen Bereich einräumen(Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.12.2012 -8 LA 209/11-, juris m.w.N..).

  • BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11

    Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.11.2016 - 3 K 921/15
    So ist es etwa von jeher als mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verträglich angesehen worden, dass die Ausübung des Wahlrechts an die Erreichung eines Mindestalters geknüpft wird(vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.10.1973 -2 BvC 3/73- und in Bezug auf das Wahlalter auch BVerfG, Beschluss vom 04.07.2012 -2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11-, juris Rdnr. 34).

    Der in § 13 KWG hergestellte Zusammenhang des Wahlalters mit der Volljährigkeit, bei deren Vorliegen die Gesellschaft allgemein den Menschen für reif genug hält, seine Lebensverhältnisse eigenverantwortlich und frei zu regeln, stellt eine im Wahlrecht zulässige typisierende Betrachtung und mithin einen sachlichen Grund für die unterschiedliche Behandlung dar(Siehe hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 04.07.2012 -2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11-, juris).

  • BVerfG, 28.08.2014 - 2 BvR 2639/09

    Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Handhabung der

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.11.2016 - 3 K 921/15
    Der vom Kläger angeregten Vorlage an den EuGH nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist schon allein deshalb nicht nachzukommen, weil das Gericht nicht letztinstanzliches Gericht ist(vgl. dazu EuGH, Urteil vom 04.07.2002 -C-99/00-; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.08.2014 -2 BvR 2639/09-, juris); im Übrigen ergibt sich aus den obigen Ausführungen, dass die richtige Anwendung des Unionsrechts offenkundig ist und von daher die für eine Vorlage geforderten vernünftigen Zweifel(Vgl. dazu EuGH, Urteil vom 01.10.2015 -C-452-14-, juris) nicht vorliegen.
  • EuGH, 04.06.2002 - C-99/00

    Lyckeskog

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.11.2016 - 3 K 921/15
    Der vom Kläger angeregten Vorlage an den EuGH nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist schon allein deshalb nicht nachzukommen, weil das Gericht nicht letztinstanzliches Gericht ist(vgl. dazu EuGH, Urteil vom 04.07.2002 -C-99/00-; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.08.2014 -2 BvR 2639/09-, juris); im Übrigen ergibt sich aus den obigen Ausführungen, dass die richtige Anwendung des Unionsrechts offenkundig ist und von daher die für eine Vorlage geforderten vernünftigen Zweifel(Vgl. dazu EuGH, Urteil vom 01.10.2015 -C-452-14-, juris) nicht vorliegen.
  • BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des deutsch-tschechoslowakische Vertrags

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.11.2016 - 3 K 921/15
    Aus völkerrechtlichen Verträgen können derart subjektive Rechte nur abgeleitet werden, wenn und soweit dies der Vertragstext unzweideutig zum Ausdruck bringt(Vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.12.1977, a.a.O., S. 362; Beschl. v. 25.1.1977 - 1 BvR 210/74 u.a. -, BVerfGE 43, 203, 209).
  • VGH Hessen, 27.07.2015 - 7 A 695/14
    Auszug aus VG Saarlouis, 04.11.2016 - 3 K 921/15
    Dass diese zugleich subjektive und damit einklagbare Rechte der Kinder auf ein Tätigwerden in einem konkreten, also auch in einem gerichtlichen Verfahren durchsetzbaren Sinn begründen soll, vermag die Kammer nicht zu erkennen(So auch OVG Lüneburg, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.07.2015 -7 A 695/14.Z-, juris).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.11.2016 - 3 K 921/15
    Sie teilt dabei den Rang des Zustimmungsgesetzes(Vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2004 -2 BvR 1481/04-, BVerfGE 111, 307, 317 m.w.N).
  • EuGH, 11.01.2000 - C-285/98

    FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.11.2016 - 3 K 921/15
    Es ist es nicht schrankenlos gewährleistet(Vgl. EuGH, Urteil vom 11.01.2000 -C-285/98-), was sich im hier in Rede stehenden Fall des Wahlrechts schon allein daraus ergibt, dass in Art. 40 der Charta der Grundrechte der EU festgelegt ist, dass Unionsbürger in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen unter denselben Bedingungen wie die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats haben (Hervorhebungen durch das Gericht).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.11.2016 - 3 K 921/15
    Dies ist nur dann der Fall, wenn der Rechtssatz nicht nur öffentlichen Interessen, sondern - zumindest auch - Individualinteressen zu dienen bestimmt ist und diese nicht nur tatsächlich, also reflexartig, berührt(Vgl. BVerfG, Entsch. v. 17.12.1969 - 2 BvR 23/65 -, BVerfGE 27, 297, 307; BVerwG, Urt. v. 10.10.2002 - 6 C 8.01 -, BVerwGE 117, 93, 95 f., und zur Entwicklung der sog. Schutznormlehre in der Rechtsprechung und Literatur: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 42 Rn. 386 f. m.w.N).
  • BVerwG, 13.12.2010 - 7 B 64.10

    Denkmalschutz; Bodendenkmal; Rettungsgrabung; Kostentragung; Veranlasserprinzip;

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.11.2016 - 3 K 921/15
    Erforderlich ist vielmehr, dass die völkervertraglichen Bestimmungen nach Wortlaut, Zweck und Inhalt geeignet und hinreichend bestimmt sind, wie innerstaatliche Vorschriften rechtliche Wirkung zu entfalten, also dafür keiner weiteren normativen Ausfüllung bedürfen(Vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.2010 - 7 B 64.10 -, NVwZ 2011, 752, 753, Urt. v. 27.9.1988 - 1 C 52.87 -, BVerwGE 80, 233, 235 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87

    Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen - Zustimmungserfordernis -

  • BVerwG, 10.02.2011 - 1 B 22.10

    Ausweisungsschutz; familiäre Bindungen; Kindeswohl

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht -

  • BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73

    Wahlrecht Auslandsdeutscher

  • BVerwG, 11.11.1991 - 4 B 190.91
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2017 - 1 S 1240/16

    Absenkung des aktiven Wahlalters für Kommunalwahlen in Baden-Württemberg auf 16

    Voraussetzung für die Gewährung der Wahlberechtigung ist ein gewisser Grad an politischer Einsichtsfähigkeit (VG Stuttgart, Urt. v. 14.12.2015 - 7 K 3140/15 - juris Rn. 42; VG Saarland, Urt. v. 04.11.2016 - 3 K 921/15 - juris Rn. 27; Mußgnug, FS Roellecke, 1995, 165, 173, 175; von Münch, NJW 1995, 3165, 3166; Schreiber, DVBl. 2004, 1341, 1344; Schellenberger, VBlBW 2015, 497, 498; Holste, DÖV 2005, 110, 111; Rolfsen, DÖV 2009, 348, 355; a.A. Oebbecke, JZ 2004, 987, 989 f.: Einsichtsfähigkeit nicht notwendig für Innehabung des Wahlrechts, sondern nur für Ausübung).
  • OVG Saarland, 07.11.2017 - 2 A 433/16

    Rechtsschutzbedürfnis für gerichtliches Vorgehen gegen frühere Ablehnung der

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4. November 2016 - 3 K 921/15 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 4.11.2016 - 3 K 921/15 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 4.11.2016 - 3 K 921/15 -muss erfolglos bleiben.

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